Steuer News ...
Trennungsunterhalt durch Naturalleistungen
Die auf einem entgeltlichen Rechtsverhältnis beruhende Überlassung einer Wohnung an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten unterfällt ...
Zurechnung des Mehrgewinns aus der Korrektur eines unrechtmäßigen Betriebsausgabenabzugs
Ein Mehrgewinn, der aus der Korrektur nicht betrieblich veranlasster Betriebsausgaben stammt und im laufenden Gesamthandsgewinn enthalten ist, ist ...
Überführung der Praxisimmobilie in das Privatvermögen - Neue Grundsatzentscheidung des BFH zum § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG
Infolge einer Praxisaufgabe kommt es bei Freiberuflern oft zu einer Überführung der Praxisimmobilie in das Privatvermögen. Wird die ...
Facharzt als Teil einer einheitlichen erstmaligen Berufsausbildung
Bekanntlich wird ein Kind nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums nur berücksichtigt, wenn es keiner Erwerbstätigkeit ...
Strafrechtliche Folgen bei der Manipulation elektronischer Kassenführung
In den sog. Bargeldbranchen wird die Kassenführung in Betriebsprüfungen oft beanstandet; im Raum stehen dann nahezu regelmäßig empfindliche ...
Kein Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten bei Zuzahlungen an den Arbeitgeber für die Nutzungsüberlassung eines Dienstwagens
Nutzt der Arbeitnehmer ein ihm von seinem Arbeitgeber auch zur außerdienstlichen Nutzung überlassenes Kfz für Familienheimfahrten im Rahmen ...
Steuertermine Februar 2025
10.02. | Umsatzsteuer Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung* Lohnsteuer** Solidaritätszuschlag** Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.** |
17.02. | Gewerbesteuer*** Grundsteuer*** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.02. bzw. 20.02.2025. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei Fristverlängerung 1/11 USt 23 vorauszahlen; ** bei monatlicher Abführung für Januar 2025; *** Vierteljahresrate an die Gemeinde]
Steuertermine März 2025
10.03. | Umsatzsteuer* Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer** Solidaritätszuschlag** Kirchensteuer ev. und r.kath** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.03.2025. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Februar 2025; ** für das I. Quartal 2025]