Steuer News ...
Ärztehotline: Sozialversicherungspflicht im Homeoffice
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Heranziehung von Ärzten im Rahmen einer Beratungshotline auch dann im ...
Geschäftsführerhaftung entfällt nicht bei eigenem Unvermögen der Geschäftsführung
Nach § 191 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 AO kann, wer kraft Gesetzes für eine Steuer haftet (Haftungsschuldner), durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. Gemäß § 69 S. 1 ...
Steuerfreiheit der Vorteile des Arbeitnehmers aus der Nutzung eines betrieblichen Telekommunikationsgeräts
Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch dann nach § ...
Wir suchen Buchhalter (m/w/d)
Wir die Dr. Lang Steuerberatungsgesellschaft mbH sind eine moderne Kanzlei im Herzen von Bonn und sind auf der ...
Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio keine außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG
Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio zur Durchführung eines ärztlich verordneten Funktionstrainings (Wassergymnastik) sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig (Niedersächsisches ...
Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen
Der Bundesfinanzhof (BFH) musste zu der Frage Stellung nehmen, ob aus dem Erwerb von zwei Luxusfahrzeugen ein Vorsteuerabzug ...
Steuertermine Februar 2025
10.02. | Umsatzsteuer Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung* Lohnsteuer** Solidaritätszuschlag** Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.** |
17.02. | Gewerbesteuer*** Grundsteuer*** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.02. bzw. 20.02.2025. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei Fristverlängerung 1/11 USt 23 vorauszahlen; ** bei monatlicher Abführung für Januar 2025; *** Vierteljahresrate an die Gemeinde]
Steuertermine März 2025
10.03. | Umsatzsteuer* Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer** Solidaritätszuschlag** Kirchensteuer ev. und r.kath** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.03.2025. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Februar 2025; ** für das I. Quartal 2025]