Finanz- & Lohnbuchhaltung
Wir erledigen die Buchführungsaufgaben von A bis Z
Selbstverständlich erledigen wir die Buchführungsaufgaben mit allen gesetzlichen Anforderungen. Sie sind uns willkommen, egal ob Sie Ihre Buchhaltungsunterlagen "im Schuhkarton" vorbeibringen oder alle Daten automatisiert elektronisch nach neuestem Standard z.B. über SevDesk übermittelt werden. Das Rechnungswesen erschöpft sich nicht in der Erfüllung gesetzlicher Buchführungspflichten, es ist zudem ein wesentliches Element der operativen Unternehmenssteuerung.
Wir übernehmen daher nicht nur Ihre Finanz- und Lohnbuchhaltung, sondern unterstützen Sie mit unserem Fachwissen sowohl bei der lückenlosen Aufzeichnung aller Geschäftvorgänge als auch der Entwicklung von Auswertungen. So erhalten Sie eine aussagefähige Grundlage für Ihre betrieblichen Entscheidungsprozesse.
Wir beraten Sie rundum die Lohnbuchhaltung
Die Lohnbuchhaltung beinhaltet die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie die regelmäßig Pflege von Personalstammdaten, die Führung der Jahreslohnkonten, die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse (DEÜV-Meldungen, Krankenkassen-Beitragsnachweise und die Lohnsteueranmeldung) sowie die Erstellung der Buchungsbelege für die Finanzbuchhaltung.
Unser neues Imagevideo ...
Wir, die Dr. Lang Steuerberatungsgesellschaft mbH, haben heute unser neues Imagevideo veröffentlicht, um unsere Kernziele und Motivationen zu erläutern.
Schauen Sie sich jetzt unser Video an ...