Corona | Neustarthilfe Plus: Änderungsanträge und Endabrechnung (BMWi)
Seit dem 12.11.2021 können alle Änderungen bei der Neustarthilfe Plus Juli bis September auch von prüfenden Dritten vorgenommen werden. Im Todesfall sollten die Rechtsnachfolger vor der Einreichung der Endabrechnung Kontakt mit der Bewilligungsstelle aufnehmen. Hierauf macht das BMWi aktuell aufmerksam.
Das BMWi führt im aktuellen FAQ zu den Änderungsanträgen aus:
- Bei der Neustarthilfe Plus für das dritte Quartal können Sie bis zum 31.12.2021 über das digitale Antragssystem Änderungsanträge stellen.
- Bei der Neustarthilfe Plus für das vierte Quartal ist eine nachträgliche Änderung eines Antrags über das digitale Antragssystem aktuell noch nicht möglich.
Quelle: FAQ Neustarthilfe Plus, Stand v. 12.11.2021 (JT)
Fundstelle(n):
NWB WAAAH-94654